Wir brauchen Verstärkung!

Ihr Profil  

  • Sie bringen idealerweise mehrere Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche mit.
  • Sie verfügen über breite Fachkenntnisse im Unternehmensgeschäft.
  • Sie fühlen sich in einem jungen, lebendigen Team wohl und arbeiten zuverlässig und genau – auch in hektischen Zeiten.
  • Sie sind eine positiv denkende Persönlichkeit, der es leicht fällt, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen und bringen eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise mit sich.
  • Sie wünschen sich einen abwechslungsreichen Arbeitsplatz, der Ihnen nebst flexiblen Arbeitszeiten und attraktiven Anstellungsbedingungen auch die Möglichkeit bietet, sich selbst einzubringen und sich beruflich weiterzuentwickeln.

Ihre Aufgaben

  • Sie gestalten selbstständig kundenorientierte Versicherungslösungen und unterstützen unsere Mandatsleiter bei den Gesamtberatungen. Dies mit Hilfe branchenspezifischer Software.
  • In dieser abwechslungsreichen Position sind Sie für alle Belange und Fragen der Individualkunden der öffentlichen Hand zuständig. Sie unterstützen die Kundenvor- und Kundennachbearbeitung.
  • Sie vergleichen Offerten, decken Preis- und Leistungsunterschiede auf und liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen. Dies immer losgelöst von den Interessen der Versicherungsgesellschaften.

Fühlen Sie sich angesprochen? Bewerben Sie sich per Email bei:
trees AG, Bettina Kneib, Breitenrainstrasse 29, 3013 Bern
T +41 31 340 37 45, bettina.kneib@trees.ch

Bettina Kneib wurde per 1. Januar 2022 zum Mitglied der Geschäftsleitung der trees AG ernannt. Sie ist seit dem 1. November 2015 bei der trees AG tätig und zeichnet seit dem 1. Februar 2018 als Leiterin Innendienst verantwortlich. Bettina Kneib blickt auf eine erfolgreiche Aus- und Weiterbildung mit Abschluss eines Bachelors sowie eines eidgenössischen Fachausweises als Versicherungsfachfrau zurück.

Beruflich hat sie sich dank grossem Engagement stets weiterentwickelt. Sie ist eine integrative Persönlichkeit, die vernetzt denkt und über einen erstklassigen Leistungsausweis verfügt.

Berufskrankheiten sind grundsätzlich gemäss Art. 9 des UVG Gesetztes versichert (vgl. Anhang 1 Ziff. 2 lit. b UVV).

1 Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten (Art. 3 ATSG1), die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Der Bundesrat erstellt die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen.

2 Als Berufskrankheiten gelten auch andere Krankheiten, von denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Die Voraussetzung des «ausschliesslichen oder stark überwiegenden Zusammenhanges» gemäss Art. 9 Abs. 2 UVG ist nach ständiger Rechtsprechung erfüllt, wenn die Berufskrankheit mindestens zu 75% durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden ist (BGE 114 V 109).

3 Da es sich bei Covid-19 um eine Listenerkrankung handelt, sind diese Fälle folglich ausschliesslich im Rahmen von Art. 9 Abs. 1 UVG zu beurteilen, der im Übrigen geringere Anforderungen an den Beweis der berufsbedingten Verursachung stellt, sofern wie dargelegt die spezifische Risikoexposition nachgewiesen werden kann.

Bei Coronavirus kann es sich um eine Berufskrankheit handeln. Die Anerkennung als Berufskrankheit setzt voraus, dass in der beruflichen Tätigkeit ein viel höheres Risiko besteht, an Covid-19 zu erkranken als beim Rest der Bevölkerung. Eine eher zufällige Kontamination am Arbeitsplatz reicht nicht aus. Jeder Fall ist eingehend zu prüfen. Ein massiv erhöhtes Risiko kann gegeben sein, wenn Personal in Spitälern, Laboratorien und dergleichen, bei der Tätigkeit direkt mit infizierten Personen oder Material in Kontakt kommen. Ebenso können Mitarbeitende z.B. in Alters-, Behinderten- und Pflegeheimen im Rahmen der direkten Pflege von infizierten Bewohnern einem massiv erhöhten Risiko ausgesetzt sein.

Bei den Alters- und Pflegeheimen hat die zweite Coronawelle ziemlich heftig eingeschlagen. Viele Bewohner/innen sowie in der Folge auch viele Mitarbeitende (Pflege/Service/Raumpflege mit Kontakt zu infiziertem Material der Bewohner/innen, bei der Arbeit in geschlossenen Abteilungen usw.) haben sich mit Covid-19 infiziert. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen handelt es sich bei Infizierungen dieser Personenkategorie aufgrund der Tätigkeit um Berufskrankheiten, welche über die UVG Versicherung im Rahmen der UVG Leistungen versichert sind. Unter Anwendung der gesetzlichen Grundlagen müssten somit sämtliche arbeitsbedingten Infizierungen in den Alters- und Pflegeheimen als Berufskrankheit abgewickelt werden können sofern die Ansteckung mit grösster Wahrscheinlichkeit beim Ausüben der Arbeitstätigkeit passiert ist.

Aus der bisheriger Schadenpraxis stellen wir fest, dass die Thematik nicht von allen Versicherungsgesellschaften gleich behandelt wird. Eine Vielzahl der Versicherungsgesellschaften bearbeitet die Covid-19 Ansteckungen, welche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durch die berufliche Tätigkeit entstanden sind, als Berufskrankheit und erbringt in der Folge die UVG Leistungen.

Bei der diversen Versicherungen wird jeder Fall einzeln geprüft. Voraussetzung für die Leistungsanerkennung ist ein nachweisbarer direkter Kontakt mit einem COVID-19-Patienten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit.

Der Bundesrat hat am 16. März die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiegesetz erklärt.
 
Wir treffen alle möglichen  Massnahmen damit wir das Ansteckungsrisiko für unsere Mitarbeitenden, Partner und Kunden so gering wie möglich halten. Unsere Büroräumlichkeiten bleiben bis auf weiteres fürs Publikum geschlossen. Wir sind aber unverändert für unsere Kundinnen und Kunden da und halten unseren Service aufrecht.
 
Unser Team ist wie gewohnt telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Kundentermine werden wenn möglich in Telefon- oder Videokonferenzen umgewandelt oder verschoben.
 
Soweit es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie höflich, uns Ihre Post und Korrespondenz auf dem elektronischen Weg per E-Mail an die gewohnten Adressen Ihrer Ansprechpartner und Berater zukommen zu lassen. Die Bearbeitung der physischen Post bleibt weiterhin gewährleistet.
 
Bleiben Sie gesund! Ihre trees

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen gemäss Massnahmen
des Bundes
ergeben sich viele Fragen in Bezug auf die
Versicherungsdeckungen. Hier finden Sie diverse Informationen zu den möglichen Leistungen:

Ausfall von Mitarbeitenden

Personen ab 65 Jahren und alle Personen mit einer bestehenden
Vorerkrankung (Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs) sollen auf Anordnung des Bundesrats zu Hause bleiben und Menschenansammlungen vermeiden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht besonders gefährdete Personen zu schützen.

„Arbeitgeber/innen ermöglichen besonders gefährdeten
Personen, ihre Arbeit von zu Hause aus zu erledigen. Dazu treffen sie geeignete
organisatorische und technische Massnahmen.

Kann die besonders gefährdete Person nur vor Ort arbeiten,
müssen die Arbeitgeber/innen dafür sorgen, dass sie die empfohlenen Hygiene-
und Verhaltensmassnahmen (Hände waschen, Abstand halten) einhalten kann. Sie ergreifen dazu die notwendigen organisatorischen und technischen Massnahmen. Wenn sich ein Arbeitgeber nicht daran hält, kann der Betrieb geschlossen werden.

Kann ein Arbeitgeber/eine Arbeitgeberin die genannten Vorgaben nicht erfüllen, muss sie der besonders gefährdeten Person den Lohn fortzahlen.

Eine besonders gefährdete Person teilt ihre besondere Gefährdung ihrem Arbeitgeber durch eine persönliche Erklärung mit. Der Arbeitgeber kann fallweise ein ärztliches Attest verlangen.“

Obligatorische Krankenversicherung (Krankenkasse)

  • Grundsätzlich werden alle ärztlichen oder ärztlich angeordneten Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenkasse Grundversicherung (KVG) übernommen.
  • Der Bund verlangt, dass auch die Kosten für Coronavirus-Test von der Grundversicherung übernommen werden.       
  • Bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen (VVG) können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ausschlüsse bei Epidemien oder Pandemien versehen. Daher ist die konkrete Situation bei Ihrer Krankenkasse zu prüfen.

Krankentaggeld-Versicherung (KTG)

Voraussetzung für die Entschädigung von Krankentaggeldern
ist das Vorliegen einer medizinischen Arbeitsunfähigkeit. Sofern keine
Krankheit im medizinischen Sinne vorliegt, aber der Arbeitnehmer als
Präventionsmassnahme nicht arbeiten kann oder darf, werden in der Regel keine
Leistungen aus der KTG ausbezahlt.

Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin hingegen am
Coronavirus, besteht eine Deckung in der KTG. Vorausgesetzt, dass die
Arbeitsunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Wartefrist übersteigt.

Werden jedoch Arbeitnehmende, welche in direktem Kontakt mit
Infizierten standen, auf Anweisung eines Arztes oder der Behörden isoliert,
respektive angewiesen zu Hause zu bleiben, kann eine Deckung der KTG vorliegen, auch wenn keine Krankheitssymptome aufgetreten sind. Auch hier gilt die vertraglich vereinbarte Wartefrist der KTG-Versicherung.

Massnahme im Bereich der Beruflichen Vorsorge

Der Bundesrat hat am 25. März 2020 beschlossen, dass die Arbeitgeber für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden dürfen. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu  überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen: Der Arbeitgeber zieht ihnen wie unter normalen Umständen ihren Beitragsteil vom Lohn ab und die gesamten Beiträge werden ihnen von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben.

Zudem ermöglichen neu immer mehr Pensionskassen eine zinslose Verlängerung der Zahlungsfristen.

Corona Erwerbsersatzentschädigung aus der EO

Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.

Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und
freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Beantragen Sie die Entschädigung mit dem Formular 318.758 – Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse.

Die Leistungen werden monatlich rückwirkend ausbezahlt. Die Entschädigungen werden durch die AHV-Ausgleichskassen ausgerichtet.

Anrecht auf Entschädigung haben:

  • Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, die
    ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, weil die Fremdbetreuung der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Der Anspruch beginnt am 4. Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, das heisst frühestens am 19. März 2020, da alle Schulen in der Schweiz offiziell seit dem 16. März 2020 geschlossen sind. Der Anspruch endet, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde oder die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben werden. Für selbständigerwerbende Eltern endet der Anspruch, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, spätestens aber wenn 30 Taggelder gezahlt wurden. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
  • Personen, die wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen und kein Homeoffice möglich ist. Der Anspruch beginnt am Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, das heisst frühestens am 17. März 2020. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Der Anspruch endet mit Aufhebung der Quarantäne, spätestens aber, sobald 10 Taggelder ausgerichtet wurden.
  • Selbständigerwerbende, die aufgrund einer bundesrechtlich angeordneten Betriebsschliessung oder des Veranstaltungsverbotes einen Erwerbsausfall erleiden. Dazu gehören unter anderem freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Der Anspruch bei Veranstaltungsverbot beginnt am Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, also frühestens am 28. Februar 2020. Der Anspruch bei Betriebsschliessung beginnt am Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, also frühestens am 17. März 2020. Der Anspruch endet, sobald die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben werden. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das vor Beginn des Anspruchs auf die Entschädigung erzielt wurde, höchstens aber 196 Franken proTag
  • Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Anspruchsberechtigte müssen die Entschädigung selber bei der
    zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Ausgleichskasse überweist die Entschädigung anschliessend direkt an die Person. Zuständige Ausgleichskasse ist die AHV-Ausgleichskasse, die die Beiträge erhebt.

Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) deckt den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Im Gegensatz zur Arbeitslosenentschädigung werden die
Leistungen an den Arbeitgeber ausgerichtet. Jeder Arbeitnehmende hat jedoch das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für die Arbeitnehmenden besteht dann jedoch ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten.

Der Bundesrat hat den Umfang der KAE ausgedehnt und die administrativen Vorkehrungen erleichtert. Hier finden sie die aktuell gültigen Rahmenbedingungen: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/

Erfüllt Ihr Betrieb bzw. Teile davon die Voraussetzungen für den Anspruch auf KAE-Leistungen, empfehlen wir Ihnen eine Voranmeldung bei der zuständigen Arbeitslosenkasse einzureichen.

Die Geltendmachung von Kurzarbeit muss durch den Arbeitgeber
erfolgen. Dieser muss bei der zuständigen Kantonalen Amtsstelle (KAST) eine
Voranmeldung einreichen, und zwar mindestens 3 Kalendertage vor Beginn der
beabsichtigten Inanspruchnahme der Entschädigung

Zuständig für die Bearbeitung der Voranmeldung ist die KAST
jenes Kantons, in dem sich der Hauptsitz des Betriebs oder die
Betriebsabteilung befindet. Diese wird zudem allfällige Fragen bezüglich Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung beantworten.

Epidemieversicherung

Die Epidemieversicherung soll, wie die Produktbezeichnung es
auch ausdrückt, die finanziellen Risiken eines epidemischen Geschehens
absichern. Eine Epidemie ist per Definition ein Geschehen, das zeitlich und
örtlich begrenzt bleibt, aber einem grossen Ereignis entspricht. Die
Epidemieversicherung kann und will solche Ereignisse auf Betriebsebene
absichern. Die Epidemieversicherung greift zum Beispiel bei einem
Norovirus-Ausbruch in einem Altersheim, einer Salmonellenverbreitung in einem
Restaurant oder einem Seuchenbefall in einer Rinderzucht. Diese Leistungen
gemäss dem Deckungsumfang waren und sind jederzeit gewährleistet.

Im Gegensatz zu einem epidemischen Geschehen ist eine
Pandemie ein länder- und Kontinent übergreifendes Ereignis, das von der World
Health Organisation (WHO) ausgerufen wird. Die örtliche Begrenzung ist nicht
mehr vorhanden, weshalb die Schadenereignisse einer Pandemie in der Regel aus
der Epidemieversicherung ausgeschlossen sind. Dies ist auch entsprechend in den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgehalten. Die Versicherungsdeckung
einer Pandemie ist bei vielen Versicherungen nicht in die Prämie eingerechnet.

Die Epidemieversicherung basiert auf Massnahmen der zuständigen Behörden in der Schweiz (Behörden auf Stufe Kanton oder Bund – nicht Gemeinden). Vorausgesetzt, die zuständigen schweizerischen Behörden ergreifen Massnahmen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern, bietet die Epidemieversicherung Schutz vor den finanziellen Folgen von

  • Schliessung oder Quarantäne von Betrieben oder
    Betriebsteilen      
  • Beseitigung oder Aufbereitung von kontaminierter
    oder kontaminationsverdächtiger Ware individuelles Tätigkeitsverbot für im
    Betrieb tätige Personen
  • Verbot der Belieferung von Kundinnen und Kunden
    der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers
  • Schliessung von zuliefernden oder abnehmenden
    Fremdbetrieben (Rückwirkungsschäden)
  • Erklärung des betreffenden Gemeindegebietes zum
    Sperrgebiet
  • Verbot von Festanlässen

Vorbehalten bleibt der Ausschlussgrund in den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen für Schäden infolge von Krankheitserregern,
für welche national oder international die WHO-Pandemiestufen 5 oder 6 gelten.

Am 11.03.2020 hat die WHO erstmals erklärt, dass es sich bei
der aktuellen Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus um eine Pandemie handle, was der genannten Pandemiestufe 6 entspricht. Aus diesem Grund ist der
Deckungsausschluss bei vielen Epiedemiepolicen ab dem 11.03.2020 anwendbar,
womit die Deckung für Schadenfälle ab diesem Datum wegfällt.

Was Schadenereignissen vor diesem Stichtag betrifft, erfolgt die Deckungsbeurteilung nach den individuellen vertraglichen Bedingungen. Bitte
wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren
Kundenberater. 

Ergreifen Behörden im Ausland Massnahmen, um die Verbreitung
übertragbarer Krankheiten zu verhindern (Quarantänemassnahmen,
Reisebeschränkungen, Lieferbeschränkungen u.a.m.), besteht kein
Versicherungsschutz. Buchungsabsagen wegen Massnahmen oder Empfehlungen ausländischer Behörden sind nicht versichert.

Eine Ausnahme stellt die Epidemieversicherung der
Mobiliar dar, welche eine Pandemie nicht standardmässig vom Deckungsumfang
ausschliesst
.

Die effektive Deckung richtet sich nach den individuellen
vertraglichen Bedingungen.
Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihren konkreten
Fall zu besprechen. 

Sachversicherungen: Betriebsunterbruch, Umsatzausfälle oder Mehrkosten als Folge des Coronavirus

Bei Epidemien und Pandemien handelt es sich nicht um ein
versichertes Ereignis im Rahmen der Sachversicherung (Fahrhabe/Gebäude). Dies unabhängig davon ob eine klassische Sachversicherung oder eine All-Risk Police vorhanden ist. Die Kosten infolge Umsatzausfall, Umorganisation,
Hygienemassnahmen, Personalreduktion usw. setzen eine versicherte Ursache
voraus (Feuer, Elementarschaden, Wasserschaden, Glasbruch, Einbruch usw.).
Ebenso sind Mehrkosten oder Umsatzeinbussen, die auf Unterbrüche bei Lieferanten der Lieferketten und ähnliches zurückzuführen sind in der aktuellen Situation nicht gedeckt, da auch hier kein versichertes Ereignis eingetreten ist.

Anlässlich unseres 50. Jubiläums haben wir unser Webauftritt aufgefrischt, übersichtlicher und transparenter gestaltet und weitere Kunden orientierte Onlinedienstleistungen eingebaut.
 
Viel Spass bei der Navigation wünscht Ihnen trees.
50 Jahe Übersicht und Tranparenz in Versicherungsfragen. trees AG feiert das 50. Jubiläum.
trees blickt auf eine in der Branche äusserst langjährige Existenz zurück. Während den letzten 50 Jahren hat trees eine Vielzahl von Gemeinden und Institutionen der Öffentlichen Hand begleitet. Wir sind sehr stolz darüber, dass trees mit nahezu allen deutschsprachigen Gemeinden im Verlauf der langjährigen Präsenz am Markt in Berührung kam.
 
Vielen herzlichen Dank allen damaligen und bisherigen Kunden für das der trees entgegengebrachte Vertrauen.

Per 1. Januar 2019 verstärkt Raphael Lehnen als Mandatsleiter Assistent unser Team.

Wir brauchen Verstärkung!

Ihr Profil

      • Sie bringen mehrere Jahre Erfahrung mit.
      • Sie fühlen sich in einem jungen, lebendigen Team wohl und arbeiten zuverlässig und genau – auch in hektischen Zeiten.
      • Sie sind eine positiv denkende Persönlichkeit, der es leicht fällt, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen und bringen eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise mit sich.
      • Sie wünschen sich einen Arbeitsplatz mitten in einem Berner Quartier, der Ihnen nebst flexiblen Arbeitszeiten und attraktiven Anstellungsbedingungen auch die Möglichkeit bietet, sich selbst einzubringen.

Ihre Aufgaben

      • In dieser abwechslungsreichen Position sind Sie für alle Belange und Fragen der Individualkunden der öffentlichen Hand zuständig. Sie unterstützen die Kundenvor- und Kundennachbearbeitung.
      • Sie vergleichen Offerten, decken Preis- und Leistungsunterschiede auf und liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen. Dies immer losgelöst von den Interessen der Versicherungsgesellschaften.
      • Mit Hilfe neuster, branchenspezifischer Software unterstützen und beraten Sie umfassend unsere Kunden. Dabei gestalten Sie selbstständig kundenorientierte Versicherungslösungen und unterstützen unsere Mandatsleiter bei den Gesamtberatungen.  

Fühlen Sie sich angesprochen?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an:
trees AG, Jose M. Arnaiz, Breitenreinstrasse 29, 3000 Bern 22
T +41 31 340 37 47, 
jose.arnaiz@trees.ch

Per 1. Februar 2018 wurde Bettina Kneib zur Leiterin Innendienst befördert. Sie übernimmt damit die gesamte Leitung und Koordination der administrativen Kundenbetreuung.

Bettina Kneibist seit dem 1. November 2015für trees tätig und hat seither ihr organisatorisches Talent eingebracht.

Ihre laufende Ausbildung als Dipl. Betriebswirtschafterin HF bereichert ihre neue Aufgabe.

Per 1. Februar 2018 wurde Bettina Kneib zur Leiterin Innendienst befördert. Sie übernimmt damit die gesamte Leitung und Koordination der administrativen Kundenbetreuung.

Bettina Kneibist seit dem 1. November 2015für trees tätig und hat seither ihr organisatorisches Talent eingebracht.

Ihre laufende Ausbildung als Dipl. Betriebswirtschafterin HF bereichert ihre neue Aufgabe.

Die Tremag AG mit Sitz in Jegenstorf wurde von trees übernommen. Damit wird die bis Mitte der 1980er Jahre zur Trees gehörenden Tremag AG erneut in die Trees Familie aufgenommen.

Herr Markus Roth wurde per Ende September in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen Herrn Roth auf dem weiteren Lebensabschnitt viel Freude und langhaltende Gesundheit.

Per 1. November 2016 wurde der Sitz der Tremag AG nach Bern verlegt und das Büro an die Breitenrainstrasse 29 in Bern gezügelt.

Wir heissen Dieter Stöckli, Carmen Burkhart und Michaela Bäbler herzlich willkommen und freuen uns auf die gemeinsame Zukunft.

Per 1. November 2015 vertärkt Bettina Kneib trees

Schweizer Gemeinde Nr. 12/2013 (PDF)
Pensionskasse: Der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
Jose M. Arnaiz, Geschäftsführer

Der Versicherungsberatungsdienst des Verbandes Berner Pflege- & Betreuungszentren, trees hat sich seit 1969 als einer der wichtigsten unabhängigen Berater in Versicherungsfragen im Bereich von Institutionen und Unternehmungen im öffentlichen Sektor und Verbandslösungen einen guten Ruf aufgebaut.

Seit 1998 berät und begleitet trees als vbb|abems Versicherungsberatungsdienst eine Vielzahl von Heimen in sämtlichen Versicherungsfragen. Das Konzept beinhaltet auch die Beratung rund um die Pensionskasse.

Der Einbezug der trees ist für vbb|abems Mitglieder kostenlos und führt zu einem optimierten Versicherungsportefeuille.  trees berät und unterstützt bei sämtlichen Formen von Versicherungsfragen und in allen Sparten, stimmen Policen aufeinander ab und optimieren die Deckungen. Das oberste Prinzip bleibt dabei aber die Unabhängigkeit und der Grundsatz, dass die Entscheidung einzig und allein beim Kunden bleibt. Eine vom vbb|abems durchgeführte Umfrage zur Kundenzufriedenheit mit der Begleitung und Betreuung durch die trees ist äusserst positiv ausgefallen.  Probieren Sie die Dienstleistung der trees unverbindlich und kostenlos aus – es lohnt sich bestimmt.

Schweizer Gemeinde Nr. 12/2012 (PDF)
Pensionskasse: Aktuelle Vorsorgelösung vertieft analysieren
Jose M. Arnaiz, Geschäftsführer

Schweizer Gemeinde Nr. 12/2011 (PDF)
Versicherungsportefeuille jetzt optimieren
Jose M. Arnaiz, Geschäftsführer

Per 1. August 2010 verstärkt MarcoJakob als Mandatsleiter Assistent unser Team. Herr Jakob ist ein ausgewiesener und erfahrener Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis.

Ihr Profil

      • Sie bringen mehrere Jahre Erfahrung mit.
      • Sie fühlen sich in einem jungen, lebendigen Team wohl und arbeiten zuverlässig und genau – auch in hektischen Zeiten.
      • Sie sind eine positiv denkende Persönlichkeit, der es leicht fällt, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen und bringen eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise mit sich.
      • Sie wünschen sich einen Arbeitsplatz mitten in einem Berner Quartier, der Ihnen nebst flexiblen Arbeitszeiten und attraktiven Anstellungsbedingungen auch die Möglichkeit bietet, sich selbst einzubringen.

Ihre Aufgaben

      • In dieser abwechslungsreichen Position sind Sie für alle Belange und Fragen der Individualkunden der öffentlichen Hand zuständig. Sie unterstützen die Kundenvor- und Kundennachbearbeitung.
      • Sie vergleichen Offerten, decken Preis- und Leistungsunterschiede auf und liefern wichtige Entscheidungsgrundlagen. Dies immer losgelöst von den Interessen der Versicherungsgesellschaften.
      • Mit Hilfe neuster, branchenspezifischer Software unterstützen und beraten Sie umfassend die Ihnen zugewiesenen Kunden. Dabei gestalten Sie selbstständig kundenorientierte Versicherungslösungen und führen Gesamtberatungen durch.  

Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an:
trees AG, Jose M. Arnaiz, Breitenreinstrasse 29, 3000 Bern 22
T +41 31 340 37 47,
jose.arnaiz@trees.ch

Auf Invaliden-, und Hinterlassenenrenten hat die obligatorische Unfallversicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungszulagen auszurichten. Diese werden seit 2007 mit Zinsüberschüssen finanziert. Dieser gesetzliche Umlagebeitrag, fliesst von allen UVG-Versicherern in den „Fonds zur Sicherstellung künftiger Renten“.  

Das ungünstige Zinsumfeld, die stetige Zunahme der Renten und die Erhöhung der laufenden Renten führen dazu, dass der in der UVG-Prämie enthaltene Teuerungszuschlag per 1. Januar 2010 generell von 3% auf 9 % angehoben werden muss. Alle UVG-Versicherer sind davon betroffen. Gleichzeitig werden punktuell neue Einstufungen und Tarifeinreihungen durchgeführt. Die gesetzliche Tarifanpassung sowie eine allfällige Neueinstufung führen zu keinem ausserordentlichen Kündigungsrecht.

Bitte beachten Sie, dass die Lohnabzüge entsprechend anzupassen sind. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) trägt der Arbeitgeber, diejenige der Nichtberufsunfallversicherung geht zu Lasten der Arbeitnehmenden. Eine Besserstellung gegenüber dieser gesetzlichen Mindestvorgabe ist selbstverständlich möglich.

Die Trees AG, Risikoberatung und Versicherungs-Services in Bern erhält neue Strukturen. Jose M.  Arnaiz, bisheriger Teilhaber und Inhaber der Mentor Assekuranz AG in Bern hat die Trees AG vollständig übernommen.

Der bisherige Teilhaber, Renato von Aesch, verlässt die Trees AG, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Die über viele Jahre von ihm erbrachten  Leistungen werden an dieser Stelle ganz herzlich verdankt.

Jose M. Arnaiz wird das bewährte Leistungsangebot der Trees AG pflegen und die Qualität der Dienstleistungen im Dialog mit der Kundschaft weiterhin optimieren.

Die trees AG war an der Suisse Public vom 9. bis 12. Juni 2009 mit einem Stand vertreten.

Seit 1. Januar 2009 verstärkt Daniel Stuber als Assistent Mandatsleiter unser Team. Details zur Person finden Sie unter Team.

Jose M. Arnaiz, Inhaber der Mentor Assekuranz AG in Bern, beteiligt sich zu 50% an der Firma Trees AG. Der bisherige Inhaber Renato von Aesch und Jose M. Arnaiz werden die Trees AG gemeinsam in die Zukunft führen.

Während der diesjährigen Suisse Public bot die trees AG als Schirmherrin eine umfangreiche Seminarreihe zu aktuellen Versicherungs- und Vorsorgesujets an. Als Teil der Service-Leistungen im Rahmen der offiziellen Versicherungsberatung wurde die Einladung von vielen Interessierten aus dem öffentlichen Dienst wahrgenommen.
Die von Experten gehaltenen Fachvorträge vermittelten praktische Insights und wichtige Ratschläge. Weiterhin beantworteten sie die individuellen Fragen der Teilnehmenden zu den folgenden Themengebieten:

•     Personenversicherungen Unfall/Krankheit
•     Berufliche Vorsorge nach BVG
•     Absenzenmanagement
•     Spitex: Regionalisierung – Chancen und Risiken

Als Verantwortliche für die Vorträge konnten exzellente Referenten aus der Praxis gewonnen werden, die die hohe Qualität der Seminarreihe durch ihr Engagement erst möglich gemacht haben. Die trees AG bedankt sich herzlich bei den Referierenden und Teilnehmenden für die gelungene Veranstaltung.
 Wenn Sie an den Handouts zu den Vorträgen interessiert sind, senden wir Ihnen gern die entsprechenden Dokumente zu. Teilen Sie uns einfach das gewünschte Thema und Ihre Kontaktdaten per E-Mail (mail@trees.ch) mit.

Lesen Sie auf der Website des Spitex Verband des Kantons Bern das Resümee des Spitex-Verbandes zu dem vom Geschäftsführer des Spitex Verbandes Kanton Bern Jürg Schläfli gehaltenen Vortrag «Regionalisierung – Chancen und Risiken».

Die trees AG ist anlässlich der Suisse Public vom 5. bis 8. Juni 2007 Schirmherrin einer Seminar-Reihe, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Als Service-Leistung im Rahmen der offiziellen Versicherungsberatung des Schweizerischen Gemeindeverband (SGV)/Schweizerischen Städteverband (SSV), des SGV/SSV, des Verband Berner Pflege- & Betreuungszentren (vbb/abems) vbb/abems und des Spitex Verbandes des Kantons Bern greifen diese Weiterbildungskurse die häufigsten aktuellen Fragestellungen auf und lassen sie von Experten beantworten.

Die praxisorientierten Fachvorträge decken die folgenden Themengebiete (Detailprogramm) ab:

•     Personenversicherungen Unfall/Krankheit
•     Berufliche Vorsorge nach BVG
•     Absenzenmanagement
•     Spitex: Regionalisierung – Chancen und Risiken

Jeder Seminarteilnehmer hat aufgrund der kleinen Gruppenstrukturen die Gelegenheit, eigene Fragestellungen einzubringen und zur Diskussion zu stellen. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird mit einem Zertifikat bestätigt.

Nutzen auch Sie die Gelegenheit und melden Sie sich rasch an.